"Integrationsfirmen" sind marktorientierte "soziale Unternehmen", die sich zur Aufgabe gemacht haben, einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen dauerhaft als Arbeitnehmer/innen, also sozialversichert, mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung und mit vollen Arbeitnehmerrechten zu beschäftigen. Sie sind Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der Begriff "Integrationsfirma" ist nicht gesetzlich definiert und stellt einen Oberbegriff dar.